Rechtsprechung
BVerfG, 17.08.2022 - 2 BvQ 66/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolgloser Eilantrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Erfolgloser isolierter Eilantrag auf Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
- Wolters Kluwer
Isolierter Eilantrag auf Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins; Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig
- rewis.io
Erfolgloser isolierter Eilantrag auf Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Isolierter Eilantrag auf Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins; Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig
- datenbank.nwb.de
Erfolgloser isolierter Eilantrag auf Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13
Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet
Auszug aus BVerfG, 17.08.2022 - 2 BvQ 66/22
Im Hinblick auf die Ablehnung von Richter Maidowski ergibt sich die offensichtliche Unzulässigkeit daraus, dass er derzeit nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 142, 1 ). - BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
Auszug aus BVerfG, 17.08.2022 - 2 BvQ 66/22
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist …
Auszug aus BVerfG, 17.08.2022 - 2 BvQ 66/22
Es fehlt an einer substantiierten Darlegung, dass die in der zugehörigen Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2019 - 2 BvQ 46/19 -, juris, Rn. 2). - BVerfG, 09.05.2019 - 2 BvQ 46/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchsicht …
Auszug aus BVerfG, 17.08.2022 - 2 BvQ 66/22
Es fehlt an einer substantiierten Darlegung, dass die in der zugehörigen Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2019 - 2 BvQ 46/19 -, juris, Rn. 2). - BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19
Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes …
Auszug aus BVerfG, 17.08.2022 - 2 BvQ 66/22
Das ist unter anderem dann der Fall, wenn das Ablehnungsgesuch keine Begründung beziehungsweise lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind oder pauschal gegen den gesamten Spruchkörper gerichtet ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, juris, Rn. 10 m.w.N.).
- BGH, 10.01.2023 - RiSt 1/21
Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig; Verwerfung der Anhörungsrüge
Die auf den 11. November 2022 datierten und unter dem 9. Dezember 2022 und 16. Dezember 2022 ergänzten Ablehnungsgesuche der Beklagten gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Pamp, den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Karczewski, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges, die Richterin am Bundesfinanzhof Hübner und den Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Nöcker werden als unzulässig verworfen, weil sie offensichtlich unzulässig sind (vgl. zuletzt nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. August 2022 - 1 BvQ 54/22, juris und vom 17. August 2022 - 2 BvQ 66/22, juris). - BGH, 10.01.2023 - RiZ 2/16
Verwerfung der Ablehnungsgesuche wegen offensichtlicher Unzulässigkeit
Die auf den 11. November 2022 datierten und unter dem 9. Dezember 2022 und 16. Dezember 2022 ergänzten Ablehnungsgesuche der Antragstellerin gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Pamp, den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Karczewski, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges, die Richterin am Bundesfinanzhof Hübner und den Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Nöcker werden als unzulässig verworfen, weil sie offensichtlich unzulässig sind (vgl. zuletzt nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. August 2022 - 1 BvQ 54/22, juris und vom 17. August 2022 - 2 BvQ 66/22, juris).